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AGB
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AGB
für den Online-Shop www.shop.preimess.de
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§
1 Allgemeines, Geltungsbereich
§
2 Vertragsschluss
§
3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
§
4 Lieferung
§
5 Eigentumsvorbehalt
§
6 Preise
§
7 Rücktritt
§
8 Gewährleistung
§
9 Haftungsbeschränkung
§
10 Datenschutz
§
11 Gerichtsstand
§
12 Salvatorische Klausel
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§
1 Geltungsbereich
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Alle Leistungen, die von der
Oberflächentechnik Preimeß, Inh. Bernhard
Preimeß (im folgenden Oberflächentechnik
Preimeß genannt) für den Kunden erbracht werden,
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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§
2 Vertragsschluss
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(1) Die Angebote der
Oberflächentechnik Preimeß im Internet stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei
Oberflächentechnik Preimeß Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages ab.
(3) Die Oberflächentechnik Preimeß ist berechtigt,
dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer
E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als
abgelehnt.
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§
3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
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(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt
wahlweise per Vorkasse oder per Nachnahme oder auf Rechnung. Die
Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands
möglich. Die Oberflächentechnik Preimeß
behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte
Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis
nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung auf
Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er
währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er
haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass
der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein
würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt
ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
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§
4 Lieferung
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(1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur
solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager an die vom
Kunden mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart
ist, beträgt die Lieferfrist im allgemeinen 2-3 Werktage nach
Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist im
allgemeinen 2-3 Werktage ab Versand der Auftragsbestätigung.
Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Internetbestellung
angegebenen Verpackungs- und Versandkosten, wie unter www.shop.preimess.de
angegeben. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung
wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er
auch diese Mehrkosten zu tragen.
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§
5 Eigentumsvorbehalt
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Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum der
Oberflächentechnik Preimeß. Vor
Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne
ausdrückliche Einwilligung der Oberflächentechnik
Preimeß nicht zulässig.
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§
6 Preise
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(1) Mit der Aktualisierung der
Internet-Seiten von der Oberflächentechnik Preimeß
werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über
Waren ungültig.
(2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der
Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kundens.
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§
7 Rücktritt
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(1) Die Oberflächentechnik
Preimeß ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines
noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten,
wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des
Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der
Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf
Begehren der Oberflächentechnik Preimeß weder
Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit
erbringt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung
eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird.
(2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der
Oberflächentechnik Preimeß sind im Falle des
Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen
vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
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§
8 Gewährleistung
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(1) Die Gewährleistungsfrist
beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter
Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als
Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die
Oberflächentechnik Preimeß kann die vom Kunden
gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des
§ 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem
Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der
Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung; das Recht der
Oberflächentechnik Preimeß, auch diese unter den
Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft,
hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung,
soweit dies nach ordnungsmäßigem
Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein
Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein
solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der
Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des
Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Liefert die Oberflächentechnik Preimeß zum
Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er
vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach
Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder
vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung,
Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden,
begründen keinen Anspruch gegen Oberflächentechnik
Preimeß. Die Unsachgemäßheit und
Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des
Herstellers der gelieferten Waren.
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§
9 Haftungsbeschränkung
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(1) Für andere als durch Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden
haftet die Oberflächentechnik Preimeß nur, soweit
diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch Oberflächentechnik
Preimeß oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine
darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist
ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation
über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit
verfügbar gewährleistet werden. Die
Oberflächentechnik Preimeß haftet daher nicht
für die jederzeitige Verfügbarkeit des Shops der
Oberflächentechnik Preimeß.
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§
10 Datenschutz
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Alle zur Durchführung des Auftrags
erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form
gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung
eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen
der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der
Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben.
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§
11 Gerichtsstand
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Alle Streitigkeiten aus diesem
Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die
Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem die
Oberflächentechnik Preimeß seinen Sitz hat,
zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein
ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
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§
12 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon
unberührt.
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